ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Stand: 17.02.2017

für den Verleih von Feldbetten durch die SMI Unterkunftslösungen GmbH, Schellingstr. 43,
22089 Hamburg– im Folgenden auch als Vermieter bezeichnet.

1. Allgemeines
1.1. Diese AGB sind Grundlage und Bestandteil aller geschlossenen und zukünftigen zwischen
dem Vermieter und dem Kunden geschlossenen Verträge, welche das Vermieten von
Feldbetten zum Gegenstand haben.

2. Transport
2.1. Lässt der Vermieter den Transport durch einen dritten durchführen, hat der Kunde
vorrangig den Dritten wegen etwaiger Schadensersatzansprüche in Anspruch zu nehmen.
2.2. Der Vermieter haftet nicht bei Verzögerungen bei Anlieferung oder Abholung die durch
einen Dritten zustande kommen.
2.3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass am Abholtag im vereinbarten Zeitfenster eine Abholung
durchgeführt werden kann. Können die Mietsachen aufgrund eines Verschuldens durch den
Mieter am vereinbarten Tag nicht abgeholt werden oder werden vom Kunden nicht zum
Vereinbarten eingeliefert, erheben wir eine Nachgebühr entsprechend der gültigen
Mietpreise. Zudem haftet der Mieter für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter oder
nachfolgenden Kunden durch die verspätete Rückgabe entstehen.
2.4. Die Lieferung kann aus Paketen oder Gitterboxen bestehen, welche bis zum Hauseingang
oder der Bordsteinkante geliefert werden.
2.5. Der Kunde hat die Mietsachen für den Rücktransport ordnungsgemäß zu verpacken.
Transportschäden die durch eine unsachgemäße Verpackung zustande kommen, werden
dem Kunden in Rechnung gestellt.

3. Rücktritt vom Mietvertrag durch den Kunden
3.1. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist bis zu 2 Monate vor Mietbeginn kostenfrei möglich.
3.2. Tritt der Kunde danach vom Mietvertrag zurück, werden bei einem Rücktritt
vor dem 21 Kalendertag vor Mietbeginn 15 % der Gesamtsumme
21 bis 8 Kalendertage vor Mietbeginn 30 % der Gesamtsumme,
7 bis 4 Tage vor Mietbeginn 60 % der Gesamtsumme und
3 bis 1 Tage vor Mietbeginn 85 % der Gesamtsumme fällig.
Bei einem Rücktritt innerhalb des Mietzeitraumes ist die Gesamtsumme fällig.

4. Zahlung
4.1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Kaution und Zahlung per Vorkasse.

5. Mietgegenstände und Haftung
5.1. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
5.2. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Später
vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen,
können nicht anerkannt werden.
5.3. Im Falle, dass es sich bei dem Mieter um einen Kaufmann handelt sind uns offensichtliche
Mängel vom Mieter zeitnah nach Zugang des Vertragsgegenstandes schriftlich zu rügen.
5.4. Der Mieter ist nur zur sachgemäßen Nutzung der Vertragsgegenstände berechtigt (siehe
Beiblatt zum sachgemäßen Gebrauch). 1 Insbesondere ist eine Belastung der Feldbetten mit
einer Flächenlast über 100 kg untersagt. Er verpflichtet sich, diese Gegenstände pfleglich
und sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Bei
Beschädigungen / Verschmutzungen durch Ihre grobe Fahrlässigkeit behalten wir uns vor,
Sie an den Reparatur- / Reinigungskosten zu beteiligen.2
5.5. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst wie Dritten überlassen
werden. Es sei denn dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.
5.6. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
5.7. Schadensersatzansprüche des Mieters jeder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer,
gleichgültig ob mittelbare oder unmittelbare Schäden, Sachschäden oder Personenschäden,
sind ausgeschlossen, es sei denn, seitens des Vermieters liegen grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz vor. Der Vermieter haftet ebenso nicht in Fällen höherer Gewalt.

6. Kaution
6.1. Für jede Mietsache wird Kaution erhoben. Die ausgewiesene Kaution ist vom Mieter per
Vorkasse auf das Konto des Vermieters zu entrichten. Die Kautionshöhe wird in der
Zahlungsaufforderung ausgewiesen.
6.2. Die Mietsachen werden nach Rückkehr durch den Vermieter überprüft. Die Dauer der
Überprüfung ist Abhängig von Auftragsumfang und verfügbarem Personal. Zudem ist zu
beachten, dass Überprüfungen sehr zeitintensiv sind.
6.3. Die Kaution wird nach Rückkehr und anstandsloser Überprüfung durch den Vermieter der
Mietsachen per Überweisung zurückbezahlt und der Mieter erhält eine Gutschrift.
Rechnungsbeträge von eventuellen Schäden werden hierbei verrechnet.

7. Sonstige Bestimmungen
7.1. Mündliche Absprachen haben, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, keine Gültigkeit.
7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine
Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
7.3. Mit der Zahlung des fälligen Betrages akzeptieren Sie die Mietbedingungen.
7.4. Im Falle, dass es sich bei dem Mieter um einen Kaufmann handelt ist der Gerichtsstand
Hamburg.